Stadt Mülheim-Kärlich ergreift Energiesparmaßnahmen

Stadt Mülheim-Kärlich ergreift Energiesparmaßnahmen

Stadtbürgermeister Gerd Harner hat in der vergangenen Stadtratssitzung die Maßnahmen zu Energieeinsparungen in der Stadt aufgelistet.

Aufgrund des Aufrufs Energie zu sparen hat die Stadt Mülheim-Kärlich überlegt, welche kurzfristigen Maßnahmen ergriffen werden können um Einsparungen herbei zu führen.

Die folgenden Maßnahmen werden von den städtischen Mitarbeitern aktuell schon umgesetzt oder sind in der Vorbereitung:

  • Brunnenanlagen
    Bis auf den Brunnen am Platz Chateau-Renault werden alle Brunnen abgestellt. Die Brunnenanlage am Chateau-Renault-Platz wird von vielen Familien für die Erfrischung und den Aufenthalt genutzt, deswegen bleibt die Anlage weiter in Betrieb. Bei den Wasserläufen am Nassspielplatz Hoorweiher und am Kolpingplatz handelt es sich um natürliche Brunnenanlagen mit Wasserläufen.
  • Außenbeleuchtung
    Die Beleuchtung an den öffentlichen Gebäuden wird ab sofort ausgeschaltet. Dazu gehört die Beleuchtung am Rathaus, am Café-Petit, am Platz vor der Sparkasse, an der Rheinlandhalle und um die Philipp-Heift-Halle sowie Freizeitbad Tauris.
  • Temperaturen in Sporthallen und sonstigen öffentlichen Gebäuden
    Die Temperaturen werden in allen Gebäuden ab der kommenden Heizperiode auf 15° - 17° Celsius reduziert.  In den Grundschulen muss die Temperatur noch abgestimmt werden.
    Aus hygienischen Gründen wird davon abgesehen das warme Wasser in den Gebäuden kühler einzustellen.
    Alle Sonderverbraucher wie Kühlschränke oder sonstige Elektrogeräte sind bis auf das absolut notwendige vom Netz zu nehmen.
  • Lüftungsanlagen
    In der Mehrzweckhalle und Kurfürstenhalle, wo neuere Lüftungsanlagen eingebaut sind werden die Einstellungen der Temperatur auch nach unten korrigiert.
    In den anderen Hallen muss auf Grund des Alters der Anlage eine andere Einstellung überprüft werden hinsichtlich der Machbarkeit.
  • Straßenbeleuchtung
    Grundsätzlich geht eine Drosselung der Leistung in den Nachtstunden nur dort, wo die Leuchten bereits auf LED-Beleuchtung umgerüstet wurden. Ausgenommen von Änderungen an der Beleuchtung sind Gefahrenbereiche wie Fußgängerüberwege oder Kreuzungsbereiche.
    Weitere Lösungsmöglichkeiten werden beim Netzbetreiber nachgefragt und gemeinsam erarbeitet.
  • Überprüfung der Leuchtmittel in öffentlichen Gebäuden
    Der Austausch von nahezu allen Leuchtmittel in den Gebäuden auf LED-Leuchtmittel soll überprüft und geändert werden, da wo noch nicht geschehen.
  • Einsatz von Bewegungsmeldern
    Es soll der Einsatz von Bewegungsmeldern bzw. Zeitschaltuhren für die Beleuchtung im Bereich der Hallen geprüft werden um zu verhindern, dass die Beleuchtung dauerhaft in den Hallen in Betrieb ist.

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