Bürgerversammlung i.S. Aufstellung des Bebauungsplanes "Urmitz-Bahnhof Mitte"
Aufstellung des Bebauungsplanes „Urmitz-Bahnhof Mitte“
I. Planaufstellungsbeschluss
II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerversammlung) gem.
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am Donnerstag, 04. Juli 2024, 18:30 Uhr
I. Planaufstellungsbeschluss
Der Stadtrat Mülheim-Kärlich hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Urmitz-Bahnhof Mitte“ beschlossen. Zwischenzeitlich wurden die Planunterlagen von einem Planungsbüro erarbeitet. Die Annahme der Planunterlagen wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Mülheim-Kärlich am 16.05.2024 beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird dieser Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Ziel der Planaufstellung:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines zukunftsweisenden Baugebietes mit einer bedarfsorientierten Nutzungsvielfalt geschaffen werden. Mit der geplanten Wiedernutzbarmachung der Flächen, soll der Ortsteil Urmitz-Bahnhof städtebaulich weiterentwickelt und einer Wohnbebauung sowie einer gebietsverträglichen Nutzungsdurchmischung (z.B. gewerbliche, soziale und gemeinschaftliche Nutzungen, Dienstleistungsbetriebe) zugeführt werden.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet wird im nordöstlichen Verlauf von der „Eisenbahnstraße“ und im Südosten weitestgehend von der „Landesstraße 121 (L 121)“ begrenzt. Im Nordosten grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes unmittelbar an die vorhandenen Wohnbebauungen der „Beethovenstraße“ sowie der „Schulstraße“. Westlich schließt das Plangebiet ebenfalls an die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung an und wird durch diese städtebaulich sinnvoll abgegrenzt. Die bereits vorhandenen und umliegenden Wohnbebauungen sind insgesamt nicht Bestandteil der vorliegenden Planung.
Es werden sämtliche Grundstücke in der Flur 4 der Gemarkung Mülheim betroffen, die im beigefügten Übersichtsplan dick gestrichelt umrandet sind.
II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
In Erfüllung dieser gesetzlichen Vorschrift findet am
Donnerstag, 04. Juli 2024, um 18:30 Uhr, in der Mehrzweckhalle Urmitz-Bahnhof,
Beethovenstraße 18, 56218 Mülheim-Kärlich,
eine öffentliche Bürgerversammlung statt.
Die Öffentlichkeit kann sich darüber hinaus bis einschließlich Freitag, 12.07.2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Teilbereich 4.1 - Bauleitplanung, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm, schriftlich, mündlich, zur Niederschrift, per E-Mail (bauleitplanung[at]vgwthurm.de) oder in sonstiger geeigneter Textform, zu der Planung äußern.
Die Unterlagen werden ab dem o. g. Zeitpunkt zusätzlich auf der Homepage der Verbandsgemeinde Weißenthurm veröffentlicht (www.verbandsgemeindeweissenthurm.de > Bürgerservice/Rathaus > Bauverwaltung > Bebauungspläne > Bebauungspläne im Verfahren > Stadt Mülheim-Kärlich).
Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die in den Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
In der öffentlichen Bürgerversammlung erfolgt ebenfalls eine Vorstellung des Verfahrens zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Weißenthurm.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Änderung der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 BauGB keine erneute Anhörung stattfinden muss. In diesem Fall schließt sich das Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB an.
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